Stellenausschreibung


Ziel der Stellenausschreibung ist es, ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zu konzipieren, das es ermöglicht, nach vorher klar definierten und nachvollziehbaren Kriterien das Eignungsprofil des Bewerbers zu erfassen und damit den geeignetsten Bewerber für die Stelle herauszufinden. Ein solches Vorgehen umfasst 5 Schritte bzw. Phasen:

  1. Entwicklung eines stellenspezifischen Anforderungsprofils Das stellenspezifische Anforderungsprofil ist von zentraler Bedeutung für ein möglichst objektives und valides Verfahren zur Auswahl geeigneter Bewerber. Es ist Grundlage für die Formulierung der Anforderungsmerkmale bei der Stellenausschreibung und stellt Kategorien und Kriterien für die Beobachtung und Beurteilung in allen Phasen des Auswahlverfahrens bereit.

  2. Ausschreibung der Stelle auf der Grundlage des Anforderungsprofils

  3. Beurteilung der eingehenden Bewerbungen nach marktüblichen sowie anforderungsspezifischen Selektions- und Beurteilungskriterien

  4. Einstellungsgespräch im Sinne eines halbstrukturierten Interviews (mit Interview-Leitfaden, Fragestrategien und -techniken, Fallbeispielen etc.), das eine möglichst genaue Erfassung zielrelevanter Kenntnisse, Fähigkeiten und Potenziale ermöglicht. Für die beteiligten Interviewer wird dazu bedarfsorientiert ein kurzes (halbtägiges) Interviewertraining durchgeführt.

  5. Eignungsdiagnostische Verfahren zur endgültigen Bewerberauswahl
    Als zusätzliches „schärferes“ Auswahlverfahren für Bewerber, die in die engere Wahl genommen werden nach Bedarf eingesetzt das. Assessment Center (AC) bzw. einzelne AC-Übungen und/oder psychologische Tests zur gezielten Erfassung spezifischer Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale (wie z.B. Leistungsmotivation, Komplexes und analytisches Denken, Organisationsfähigkeit, Überzeugungsvermögen etc.)




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